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🏠 Stationäre Erziehungshilfe

Begleitung auf dem Weg in ein selbstständiges Leben

Nicht alle jungen Menschen können bei ihrer Familie aufwachsen. Manche brauchen Schutz, andere neue Perspektiven.

Unsere stationäre Erziehungshilfe richtet sich an:

  • Jugendliche ab 12 Jahren
  • junge Volljährige
  • unbegleitete minderjährige Geflüchtete

… die vorübergehend oder dauerhaft nicht im Elternhaus leben können – z. B. wegen familiärer Konflikte, akuter Krisen oder zum Schutz des Kindes.

Aktuell freie Plätze: 8

🔍 Was wir anbieten

In unseren stationären Wohngruppen begleiten wir junge Menschen individuell und verlässlich. Unsere Unterstützung umfasst:

  • Krisenintervention und Schutzmaßnahmen
  • Klärung des Hilfebedarfs und Planung der nächsten Schritte
  • Hilfe beim Ablösungsprozess von der Familie oder vorherigen Betreuungen
  • Unterstützung bei Schule, Ausbildung oder sozialen Konflikten
  • Förderung von Selbstbewusstsein, Eigenverantwortung und Alltagskompetenzen
  • Hilfe beim Aufbau sozialer Netzwerke und stabiler Beziehungen
  • Stärkung von Gesundheitsbewusstsein und Zukunftsperspektiven

Wir arbeiten ressourcenorientiert – das heißt: Wir schauen auf das, was geht, und nicht nur auf das, was fehlt.

🧭 Was gehört zur Betreuung?

Die Betreuung ist vielseitig und passt sich dem Lebensalltag der jungen Menschen an.
Dazu gehören z. B.:

  • Hilfe bei der Wohnungssuche
  • Unterstützung bei Ausbildung, Schule oder Job
  • Beratung im Umgang mit Geld und Behörden
  • Begleitung in persönlichen Krisen
  • Freizeitgestaltung und Stärkung sozialer Fähigkeiten

Unsere Angebote kombinieren Gespräche, praktische Übungen und – je nach Bedarf – auch erlebnisorientierte Methoden.

🌍 Für junge Geflüchtete

Für unbegleitete minderjährige Geflüchtete bieten wir zusätzlich:

  • Unterstützung beim Spracherwerb
  • Orientierung durch Landeskunde und Alltagswissen
  • Stärkung von Demokratieverständnis und Teilhabe
  • Aufbau von Vertrauen zu Fachkräften und dem Helfernetzwerk
  • Angebote rund um Anerkennung, Zugehörigkeit und Integration

Wir begleiten diese Jugendlichen mit Respekt für ihre Biografie – und mit der Überzeugung, dass jeder Mensch ein Recht auf Sicherheit, Bildung und Perspektiven hat.

Unsere stationäre Erziehungshilfe ist gesetzlich im § 27 SGB VIII und den entsprechenden spezialisierten Hilfeformen geregelt – insbesondere:

  • § 34 SGB VIII (Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen)
  • § 41 SGB VIII (Hilfe für junge Volljährige)
  • sowie § 42 SGB VIII (Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen)

Die Hilfe wird im Hilfeplanverfahren gemeinsam mit dem Jugendamt geplant und umgesetzt.

Förder*innen
und Kooperationen