Häufige Fragen iss Kinder- und Jugendhilfe
Stationäre Hilfen zu Erziehung
Unsere stationären Hilfen zur Erziehung richten sich an Jugendliche, junge Volljährige sowie unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ab 12 Jahren, die nicht mehr im Elternhaus betreut werden können oder sollen, oder aber aufgrund einer akuten Gefährdungssituation und zur Gewährleistung des Schutzes des Kindes/des Jugendlichen in Obhut genommen werden sollen/müssen.
Beide Angebote befinden sich in Remscheid.
Durch die zentrale Lage des Wohnobjektes ist ein kurzer Weg zu öffentlichen Verkehrsmitteln, schulischen und außerschulischen Einrichtungen, Ämtern und Behörden gewährleistet. Remscheid liegt als kreisfreie Großstadt im nordrhein-westfälischen Regierungsbezirk Düsseldorf und ist nach Wuppertal und Solingen die drittgrößte Stadt des Bergischen Landes.
Die Wohngruppe „Rosenhügel“ bietet insgesamt 9 Plätze für Kinder- und Jugendliche ab 12 Jahren und ist unter folgender Anschrift zu erreichen:
ISS-Kinder- und Jugendhilfe gGmbH
Wohngruppe „Rosenhügel“
Rosenhügeler Straße 60
42859 Remscheid
Die Wohngruppe verfügt über Gemeinschaftsräume, wie einer Küche, einem großen Wohn- und Gruppenraum, Fitnessraum sowie 9 Einzelzimmern für die jungen Heranwachsenden. Auf den drei Ebenen befinden sich zudem mehrere WCs und Duschen sowie ein Büro, ein Betreuer*innenzimmer und eine Waschküche. Eine wohnliche, gemütliche Gestaltung der Räume ist zentral. Die Jugendlichen haben zudem die Möglichkeit, ihre Räume individuell zu gestalten.
Das Angebot der Verselbstständigungsgruppe richtet an männliche Jugendliche ab 16 Jahren bis über die Vollendung der Volljährigkeit hinaus und bietet insgesamt 5 Einzelwohnungen. Die Anschrift lautet:
ISS-Kinder- und Jugendliche gGmbH
Verselbständigungsgruppe „Hügelstraße“
Hügelstraße 34
42859 Remscheid
In der Gruppe leben Jugendliche und junge Erwachsene aus unterschiedlichen Kulturkreisen und Glaubensrichtungen. Sie verfügen noch nicht über ausreichende Ressourcen und Kompetenzen für eine eigenverantwortliche Lebensführung, trainieren diese aber in eigens dafür vorgesehenen möblierten Zimmern.
Aufnahmeverfahren in die Wohngruppe „Rosenhügel“:
Das Aufnahmeverfahren ist ein Schlüsselprozess und die erste pädagogische Intervention im Rahmen einer sog. Hilfeplanung. Es trägt wesentlich zum Erfolg der Maßnahme einer stationären Unterbringung bei. Ziel des Aufnahmeverfahrens ist es, dem Kind, Jugendlichen und deren Familien ein gutes Ankommen zu ermöglichen und gemeinsame Ziele zu erarbeiten.
Dies bedeutet ein erstes Kennenlern-Gespräch unter Einbezug der Herkunftsfamilie. Die Partizipation aller Beteiligten ist wesentlicher Bestandteil des Aufnahmeverfahrens und berücksichtigt den systemischen Grundgedanken, dass Veränderungen nur in einem gemeinsamen Prozess stattfinden können.
Primär beteiligt am Aufnahmeverfahren sind daher das Jugendamt, die Leitung der Einrichtung und pädagogische Mitarbeitende der Gruppe, die Familie und schließlich das Kind oder der Jugendliche. Sekundär alle weiteren Personen und Institutionen, die im Leben des Kindes/ des Jugendlichen wichtig sind (Lehrer*innen, Freund*innen, Therapeut*innen, Trainer*innen etc.).
Aufnahmeverfahren in die Verselbstständigungsgruppe „Hügelstraße“:
Die Aufnahme in die Verselbstständigungsgruppe erfolgt nur nach vorherigem Clearing.
Zu Beginn findet ein Vorstellungsgespräch mit dem Team bzw. der Leitung statt, indem die Rahmenbedingungen, Erwartungen und Aufgaben geklärt werden. Eine Betreuung über Nacht findet i.d.R. nicht statt, der Bedarf richtet sich nach den individuellen Zielsetzungen des Hilfeplans gemäß § 36 SGB VIII. Zudem befindet sich eine Fachkraft immer in der Regelwohngruppe, die im Notfall kontaktiert werden kann.
Ja, in beiden Gruppenformen sind ein Probewohnen bis zu 4 Wochen aber auch kurzfristige Aufnahmen möglich.